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Eidgenössische Vernehmlassungen

Weiterbildungsgesetz
Freitag 13 April 2012 (All day)

Eidgenössische Vernehmlassung 

 

Weiterbildung

Weiterbildung spielt für den Einzelnen, für die Gesellschaft und für die Wirtschaft eine wichtige Rolle. Die beschleunigten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen erfordern, dass Qualifikationen und Wissen ständig angepasst und erweitert werden. Mit dem Entwurf für ein Weiterbildungsgesetz wird der Bedeutung des Lebenslangen Lernens Rechnung getragen.

Mit den neuen Verfassungsartikeln über die Bildung vom 21. Mai 2006 hat der Bund den Auftrag erhalten, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen (Art. 64a Abs. 1 BV). Zudem erhielt er die Kompetenz, die Weiterbildung zu fördern (Abs. 2) und Kriterien festzulegen (Abs. 3). Dieser Auftrag wurde von einer Expertenkommission im Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Weiterbildung konkretisiert. Er befindet sich zur Zeit in Vernehmlassung.

Der Gesetzesentwurf stärkt das lebenslange Lernen und fördert Qualität und Transparenz von Weiterbildungsangeboten. Besonderes Augenmerk gilt der Anrechnung von Bildungsleistungen und der Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener. Gegenstand des Gesetzesentwurfes ist die nicht-formale Bildung (z.B. Kurse, Seminare).

 

Frist: Freitag, 13. April 2012

Weitere Informationen unter : http://www.bbt.admin.ch/themen/berufsbildung/00105/index.html?lang=de

 

 

Die Zukunft der 2. Säule - Verlängerung Vernehmlassungsfrist
Montag 30 April 2012 (All day)

Eidgenössische Anhörung: Bericht über die Zukunft der 2. Säule

Ende Dezember 2011 hat das Eidgenössische Departement des Innern die Anhörung zum Bericht zur Zukunft der 2. Säule eröffnet. Der Bericht enthält eine umfassende Problemanalyse und Lösungsansätze zu den verschiedenen Reformpunkten, insbesondere zum Mindestumwandlungssatz, zur Legal Quote und zu den Verwaltungskosten. Der Bundesrat wird den Bericht nach der Anhörung bereinigen und mit konkreten Reformvorschlägen im Sinne einer Reformagenda dem Parlament vorlegen.

Auf vielseitigen Wunsch der Anhörungsteilnehmer und in Absprache mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern wird die Anhörungsfrist bis zum 30. April 2012 verlängert.

Sie finden den vollständigen Bericht des Bundesrates unter :

Typ: PDF
Bericht über die Zukunft der 2. Säule
Gültig ab 13.02.2012 | Grösse: 1381 kb | Typ: PDF



 

Kantonale Vernehmlassungen

Vorentwurf des kantonalen Konzepts zugunsten älterer Menschen (GSD)
Dienstag 15 Mai 2012 (All day)

 

Kantonale Vernehmlassung

Frist:  15. Mai 2012

Hintergrund des Projekts Senior+

Die Herausforderungen der Umsetzung der Verfassungsartikel 35 und 62

Die Verfassung des Kantons Freiburg besagt in ihrem Artikel 35: «Ältere Menschen haben Anspruch auf Mitwirkung, Autonomie, Lebensqualität und Achtung ihrer Persönlichkeit.» Artikel 62 fordert: «Staat und Gemeinden fördern das Verständnis und die Solidarität zwischen den Generationen.»

Die Umsetzung dieser Verfassungsartikel erfordert eine Politik, die den älteren Menschen und seine Bedürfnisse zu einem zentralen Anliegen der öffentlichen Hand macht und darauf hinzielt, ein Leistungsspektrum einzuführen und zu koordinieren, das die Verwirklichung des Verfassungsziels gewährleisten kann. Dieser Verfassungsauftrag bietet dem Kanton eine einmalige Gelegenheit, zusammen mit allen betroffenen Partnern und Kreisen das Gesamtkonzept zu erarbeiten und auf diese Weise dem Begehren der Großratssmitglieder Weber-Gobet und Thomet Folge zu leisten. Er ermöglicht auch die Erarbeitung einer neuen Gesetzgebung, auf die sich die künftige Alterspolitik stützen wird.

Mehr Informationen unter : http://www.fr.ch/cha/de/pub/vernehmlassungen.htm