Skip to Content
Union Patronale du canton de Fribourg
Murten
Union Patronale du canton de Fribourg
Châtel-St-Denis
Union Patronale du canton de Fribourg
Romont
Union Patronale du canton de Fribourg
Schwarzsee
Union Patronale du canton de Fribourg
Estavayer-le-Lac
Union Patronale du canton de Fribourg
Gruyère
Union Patronale du canton de Fribourg
Fribourg

Eidgenössische Volksabstimmung vom 26. September 2010 über die Arbeitslosenversicherung

Stellungnahme des Freiburgischen Arbeitgeberverbandes

Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung vom 19. März 2010 : JA
 
Innerhalb der Arbeitgeberkammer Freiburg befürworten die Verantwortlichen der Freiburgischen KMU diese wichtige Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeitslo­senversicherung.

Die schweizerische Arbeitslosenversicherung bietet im internationalen Vergleich gute Leis­tungen. Die Arbeitslosenentschädigungen entsprechen in den meisten Fällen 70 bzw. 80 % des versicherbaren Lohns und dies über eine Dauer von 18 Monaten. Aber die Arbeits­losenversicherung versinkt in den Schulden. Die mittlere Arbeitslosenzahl übersteigt bei weitem die Schätzungen anlässlich der letzten Revision im Jahre 2003. Ein mittleres Defizit von etwa einer Milliarde Franken ist zu verzeichnen. Selbst bei steigender Konjunktur verschwinden diese Schulden nicht.

Das Gesetz verpflichtet den Bundesrateinzuschreiten, wenn die Schuldensumme ein gewis­ses Niveau überschreitet. Diese kritische Marke wurde bereits Ende Juni erreicht. Ab jetzt ist der Bundesrat befugt, die Lohnbeiträge um 0.5 % anzuheben, von heute 2 auf 2.5 %, so­wie einen Solidaritätsbeitrag von 1 % auf hohe Einkommen zu erheben.

Im März 2010 hat das Schweizer Parlament die 4. Teilrevision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung verabschiedet. Das Ziel: die Arbeitslosenversicherung wieder in ein solides finanzielles Gleichgewicht zu bringen und den Schuldenabbau zu ermöglichen. Der Gesetzesentwurf bietet ein ausgewogenes Paket aus Solidaritätsmassnahmen, Beitrags­erhöhungen und gezielten Sparmassnahmen.

Was die Mehreinnahmen betrifft, so soll der Lohnanteil um 0.2 Punkte auf 2.2 % erhöht werden. Der Solidaritätsbeitrag von 1% auf hohe Einkommen wird wieder eingeführt. Was die Einsparungen anbelangt, so werden die Basisleistungen (Entschädigungssätze, Anzahl der Taggelder…) nicht angetastet. Im Gegenzug wird die Entschädigungsdauer neu an die Beitrags­dauer gekoppelt: Um eine Arbeitslosenentschädigung über 18 Monate beziehen zu können, müssen jetzt auch mindestens 18 Monate lang Beiträge geleistet worden sein und nicht wie bisher nur 12 Monate. Die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen schafft kein automati­sches Anrecht auf den Neubezug von Arbeitslosenentschädigung. Von einer Minderung des Bezugszeitraums werden nur junge Leute unter 25 Jahren ohne Unterhaltspflichten betroffen sein - deren maximale Bezugsdauer auf 9 Monate beschnitten wird – und diejenigen, die von der Beitragsleistung befreit waren (z. B. Studenten). Letztere werden maximal von 4 Mona­ten Arbeitslosenentschädigung profitieren können.

Die Revision wird es der Arbeitslosenversicherung ermöglichen, wieder ins finanzielle Gleichgewicht zu gelangen. Die Arbeitslosenversicherung wird weiterhin mit einem grossen Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen dazu beitragen, Arbeitslose wieder ins Berufs­leben einzugliedern. Es kann daher keinesfalls die Rede von einem „sozialen Kahlschlag“ sein, wie das die Referendumssteller behaupten, und dies, trotz der geplanten Einsparungen. 2011 müssen wir auch mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV und einem Anstieg der EO rechnen, zusätzlich zu den Ausgaben für die Wiederankurbelung der schweizerischen und Freiburgischen Wirtschaft. Das schweizerische Sozialsystem bleibt weiterhin zuverlässig und grosszügig.

Falls die Revision beim Gang zu den Urnen scheitern sollte, würde dies den Bundesrat zwingen, die finanzielle Sanierung rein über Mehreinnahmen zu bewerkstelligen. Der Lohn­anteil würde auf 2.5 % angehoben. Dies ginge einzig zulasten der Unternehmen und Lohn­empfänger. Die Arbeitskosten würden unnötig in die Höhe getrieben, was sich seinerseits negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken würde.

Wir, die Freiburgischen Arbeitgeber, empfehlen allen Wählern, diese Revision klar und deutlich anzunehmen und die Änderungen des Arbeitslo­senversicherungsgesetzes mit einem klaren JA zu befürworten.

Jean-Pierre Siggen, Direktor UPCF

Jean-Jacques Marti, stellvertretender Direktor UPCF