Eidgenössische Volksabstimmung vom 26. September 2010 über die Arbeitslosenversicherung
Stellungnahme des Freiburgischen Arbeitgeberverbandes
Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung vom 19. März 2010 : JA
Die schweizerische Arbeitslosenversicherung bietet im internationalen Vergleich gute Leistungen. Die Arbeitslosenentschädigungen entsprechen in den meisten Fällen 70 bzw. 80 % des versicherbaren Lohns und dies über eine Dauer von 18 Monaten. Aber die Arbeitslosenversicherung versinkt in den Schulden. Die mittlere Arbeitslosenzahl übersteigt bei weitem die Schätzungen anlässlich der letzten Revision im Jahre 2003. Ein mittleres Defizit von etwa einer Milliarde Franken ist zu verzeichnen. Selbst bei steigender Konjunktur verschwinden diese Schulden nicht.
Das Gesetz verpflichtet den Bundesrateinzuschreiten, wenn die Schuldensumme ein gewisses Niveau überschreitet. Diese kritische Marke wurde bereits Ende Juni erreicht. Ab jetzt ist der Bundesrat befugt, die Lohnbeiträge um 0.5 % anzuheben, von heute 2 auf 2.5 %, sowie einen Solidaritätsbeitrag von 1 % auf hohe Einkommen zu erheben.
Im März 2010 hat das Schweizer Parlament die 4. Teilrevision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung verabschiedet. Das Ziel: die Arbeitslosenversicherung wieder in ein solides finanzielles Gleichgewicht zu bringen und den Schuldenabbau zu ermöglichen. Der Gesetzesentwurf bietet ein ausgewogenes Paket aus Solidaritätsmassnahmen, Beitragserhöhungen und gezielten Sparmassnahmen.
Was die Mehreinnahmen betrifft, so soll der Lohnanteil um 0.2 Punkte auf 2.2 % erhöht werden. Der Solidaritätsbeitrag von 1% auf hohe Einkommen wird wieder eingeführt. Was die Einsparungen anbelangt, so werden die Basisleistungen (Entschädigungssätze, Anzahl der Taggelder…) nicht angetastet. Im Gegenzug wird die Entschädigungsdauer neu an die Beitragsdauer gekoppelt: Um eine Arbeitslosenentschädigung über 18 Monate beziehen zu können, müssen jetzt auch mindestens 18 Monate lang Beiträge geleistet worden sein und nicht wie bisher nur 12 Monate. Die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen schafft kein automatisches Anrecht auf den Neubezug von Arbeitslosenentschädigung. Von einer Minderung des Bezugszeitraums werden nur junge Leute unter 25 Jahren ohne Unterhaltspflichten betroffen sein - deren maximale Bezugsdauer auf 9 Monate beschnitten wird – und diejenigen, die von der Beitragsleistung befreit waren (z. B. Studenten). Letztere werden maximal von 4 Monaten Arbeitslosenentschädigung profitieren können.
Die Revision wird es der Arbeitslosenversicherung ermöglichen, wieder ins finanzielle Gleichgewicht zu gelangen. Die Arbeitslosenversicherung wird weiterhin mit einem grossen Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen dazu beitragen, Arbeitslose wieder ins Berufsleben einzugliedern. Es kann daher keinesfalls die Rede von einem „sozialen Kahlschlag“ sein, wie das die Referendumssteller behaupten, und dies, trotz der geplanten Einsparungen. 2011 müssen wir auch mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV und einem Anstieg der EO rechnen, zusätzlich zu den Ausgaben für die Wiederankurbelung der schweizerischen und Freiburgischen Wirtschaft. Das schweizerische Sozialsystem bleibt weiterhin zuverlässig und grosszügig.
Falls die Revision beim Gang zu den Urnen scheitern sollte, würde dies den Bundesrat zwingen, die finanzielle Sanierung rein über Mehreinnahmen zu bewerkstelligen. Der Lohnanteil würde auf 2.5 % angehoben. Dies ginge einzig zulasten der Unternehmen und Lohnempfänger. Die Arbeitskosten würden unnötig in die Höhe getrieben, was sich seinerseits negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken würde.
Wir, die Freiburgischen Arbeitgeber, empfehlen allen Wählern, diese Revision klar und deutlich anzunehmen und die Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes mit einem klaren JA zu befürworten.
Jean-Pierre Siggen, Direktor UPCF
Jean-Jacques Marti, stellvertretender Direktor UPCF






