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Arbeitgeber und Kinderbetreuung

Die Arbeitgeber beteiligen sich an der Finanzierung der Strukturen zur Betreuung von Kleinkindern

Die Direktion für Gesundheit und Soziales hat soeben den Vorentwurf des Gesetzes über die familienexternen Betreuungseinrichtungen vorgestellt und in Vernehmlassung gegeben. Der Arbeitgeberverband hat sich aktiv an der Vorbereitungskommission beteiligt. Dieser Gesetzesentwurf wird die Umsetzung des neuen Verfassungsmandats von 2004 ermöglichen.  Die Arbeitgeberbeteiligung wird voraussichtlich 0,4‰ der Lohnmasse betragen, die der Familienzulage unterliegt.
Der Gesamtbetrag wird sich auf etwa 2,5 Millionen Franken belaufen und entspricht dem Betrag, der auf gleiche Weise an die Vereinigung des Kantonalen Berufsbildungszentrums überwiesen wird. Unser Verband wird sich selbstverständlich mit dem Thema beschäftigen und die Vernehmlassung beantworten, die am 17. September dieses Jahres ausläuft. Insgesamt erscheint uns der Entwurf angemessen und zieht keinen schwerfälligen Verwaltungsapparat nach sich. Die neuen Betreuungsstrukturen werden einer Vielzahl von Personen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, insbesondere den Frauen, und stellen eine echte Lösung für die Bedürfnisse unserer Wirtschaft dar. Die Arbeitgeberkammer wird sich des Dossiers annehmen und die Schmerzgrenze definieren, jenseits derer das Projekt nicht mehr tragbar wäre.
Fortsetzung zum Thema folgt....
 
Ausführliche Informationen im Bereich Bundesgesetzgebung: