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Schluss mit dem Gebührenwahnsinn von Billag und SUISA !

SGV

SGV Resolution : Verabschiedet an der Sitzung der Schweizerischen Gewerbekammer vom 27. Januar 2010

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist empört über die Absicht des Bundesrates, zu Lasten der KMU eine neue Steuer für die Nutzung von Radio und Fernsehen einzuführen. Mit dieser als neues Gebührenmodell getarnten Steuererhöhung will der Bundesrat der SRG idée suisse einen Gesamtbe-trag von plafoniert 1,2 Milliarden Franken pro Jahr oder 3,3 Millionen Franken pro Tag zuschanzen. Es ist inakzeptabel, dass dazu neu flächendeckend alle KMU – unabhängig davon, ob sie ein Gerät ver-wenden oder nicht – Gebühren abliefern und zur Finanzierung beigezogen werden sollen.


Der sgv wehrt sich ausserdem entschieden gegen die Ende 2009 neu lancierte Welle von (zum Teil rückwirkenden) Gebühren im Bereich des Radio und Fernsehens sowie des Urheberrechts. Das ent-sprechende und offenbar gut geplante Vorgehen der Gebührenerhebungsstellen (Billag) und der Ver-wertungsgesellschaften (bspw. SUISA) ist inakzeptabel. Laut Presseberichten zahlt die Billag offenbar ihren Topkadern Gehälter bis gegen 500 000 Franken jährlich. Konkrete Zahlen sind kaum zugäng-lich. Die im öffentlichen Interesse liegende Transparenz fehlt. Der Jahresbericht der SUISA zeigt Ver-waltungskosten von 20% gemessen am Gesamtumsatz bzw. 30 Millionen Franken. Die Zeche für die-se ineffiziente Administration haben die KMU teuer zu bezahlen.


Dass zusätzlich Rechnungen diverser Erhebungsstellen neu teilweise rückwirkend bis ins Jahr 2004 ausgestellt werden, setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Es geht nicht an, dass in einem Rechts-staat wie der Schweiz so übermächtige Organisationen wie die Billag oder die SUISA ihre Monopol-stellung gegenüber den Mikro- und Kleinbetrieben derart gezielt ausspielen. Vor dem Hintergrund der enormen Administrativaufwendungen ist ohnehin nicht nachvollziehbar, weshalb die Erhebungsstellen nicht in der Lage sind, Gebührenforderungen rechtzeitig zu erkennen und einzutreiben.
Bereits droht eine weitere massive Verschärfung der Problematik von Gebührenerhöhungen zu Las-ten der gewerblichen Wirtschaft. So beabsichtigen gewisse Urheberrechtsverwerter neu die Einfüh-rung einer „Kulturflatrate“, eine neue Pauschalabgabe auf allen Breitband-Internetanschlüssen. Betrof-fen wären auch da in erster Linie die KMU.


Gestützt auf diese Überlegungen verabschieden die Mitglieder der Schweizerischen Gewerbekammer folgende Resolution:

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verlangt,

  1. dass der Bundesrat auf die Einführung einer neuen Steuer zur geräteunabhängigen Finanzierung verzichtet und sich damit zur administrativen Entlastung der KMU-Wirtschaft bekennt und nicht gegenteiligen Monopolansprüchen Vorschub leistet.
  2. dass im aktuell gültigen Gebührenmodell KMU von der Gebührenpflicht gänzlich befreit werden.
  3. dass Gebühren- oder Tarifansprüche, die älter als 1 Jahr sind, generell und ersatzlos verfallen.
  4. dass die Verwaltungskosten der Gebührenerhebungsstellen, bzw. der Verwertungsgesellschaften auf 5% des Gesamtumsatzes beschränkt werden. Die daraus resultierenden Einsparungen der Verwaltungskosten sind vollumfänglich in Form von Gebührensenkungen an die Gebührenpflichti-gen weiterzugeben.
  5. dass die Billag ihre Betriebsrechnung offenlegt und die im öffentlichen Interesse liegende Trans-parenz garantiert.
  6. dass das Inkasso von Gebühren sofort umfassend überprüft und im Falle von höherer Effizienz an andere geeignete Stellen übertragen wird.
  7. dass auf das Projekt zur Einführung einer Pauschalabgabe auf allen Breitband-Internetanschlüs-sen („Kulturflatrate“) ersatzlos verzichtet wird.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, die Nummer 1 der Schweizer KMU-Wirtschaft, vertritt 280 Verbände und gegen 300 000 Unternehmen. Im Interesse der Schweizer KMU setzt sich die Dachorganisation sgv für optimale wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sowie für ein unternehmensfreundliches Umfeld ein. Eine der wichtigsten Zielsetzungen des sgv ist die Senkung und Abschaffung von ungerechtfertigten Steuern, Abgaben und Gebühren.


Bern, 28. Januar 2010 sgv-Kbh

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10-02-15_BILLAG-Musterbrief-d.doc39 KB
10-02-22_Musterbrief_Billag_Abmeldung_d.doc40.5 KB