Nr 215 März 2010
Sind die Steuern durch Gebühren ersetzt ?
Sind die Bemühungen, die seit einigen Jahren unternommen wurden, um die Steuern zu senken vergeben? Man könnte es berechtigterweise denken wenn man die konstante Erhöhung der umfassenden Kausalgebühren beobachtet. Das Steuerrecht unterscheidet ganz klar die Steuern von den Gebühren. Diese stehen der Finanzierung von allgemeinen Arbeiten der öffentlichen Behörden zu und sind nicht bestimmt. Die Gebühren hingegen, sind immer Gegenleistungen die einer Kollektivität für besondere Dienstleistungen zustehen. Konkret: die Gebühren können viel einfacher und schneller erhoben werden als die Steuern, sie entkommen auf viel einfacherer Weise dem Urteil der Urnen und scheinen sehr spezifisch zu sein.
Wenn die Gebühren nicht sehr hohe Summen erreichen, können sie sich jedoch sehr rasch multiplizieren. Lenkungsabgaben, Umweltabgaben, Entsorgungsgebühren usw., alle diese staatlichen Dienstleistungen könnten durch Abgabegebühren finanziert werden. Sie treten also tatsächlich mit den Steuern in Konkurrenz ein, ohne sich den gesetzlichen Bedingungen für die Entnahme von diesen zu fügen. Der Staat kann also in einem gewissen Sinn „spielen" indem er die Steuern senkt, insbesondere aufgrund expliziten Antrags des Gesetzgebenden, und parallel die Gebühren anhebt. Um sicher zu sein, dass diese untereinander kommunizierenden Gefässe funktionieren, müsste also ein Inventar der Gebühren und Abgaben auf kommunaler-, kantonaler- und auf Bundes- Ebene erstellt werden. Ein Beispiel, das vor kurzem vorkam illustriert das Multiplizierungsphänomen der Gebühren wunderbar. In der Tat, das Bundesamt sucht offensichtlich für die SRG eine ergänzende Finanzierung. Der Gedanke ist durch das Erhöhen der Radio- und Fernsehgebühr konkretisiert. Natürlich haben es die Behörden nicht so einfach angekündigt. In der Presse konnten wir lesen, dass Billag, welche für die Einnahme der Radio- und Fernesehgebühr zuständig ist, jede Entität automatisch besteuert, ohne sich vorab abzusichern ob jene Entität einen Fernseher oder ein Radio besitzt. Billag geht davon aus, dass jedermann automatisch über diese Informationsmittel verfügt. Das Unternehmen sieht, insbesondere bei sehr kleinen KMU, ein wichtiges Potential von zusätzlichen Gebühren. Was kann man hier noch sagen als „leider"! Wir bedauern und bekämpfen diese Vorgehensweise. Nun laden wir alle KMU-Inhaber unseres Kantons ihre Missbilligung zu bekunden. Auf unserer Homepage werden Sie die nötige Dokumentation finden um Billag unsere Empörung wissen zu lassen. Die KMU sind weder Milchkühe noch Schafe die zum scheren bereit sind!
Die Direcktion
Jean-Pierre Siggen, Direktor UPCF
Jean-Jacques Marti, STV. Direktor
Die vollständige Zeitschrift in PDF-Format: Nr 215 März 2010






