Nr 214 Februar 2010
Technokratischer Autismus
Alle schweizerischen Gewerbler erinnern sich an die Affäre um „den neuen Lohnausweis". Dieses Formular, das durch die Unternehmen auszufüllen ist, war von der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) gründlich überarbeitet worden. Das vorgeschlagene Projekt erreichte neue Undurchlässigkeits- und Absurditäts-Höhepunkte. Zum Glück konnte der wachsame Schweizerische Gewerbeverband (SGV) die Alarmglocke rechtzeitig läuten. Neulich brachte dieselbe Konferenz wieder ein neues Rundschreiben heraus, diesmal über die steuerliche Bewertung von nicht kotierten Titeln, welche eine Verdreifachung der Besteuerung vieler KMU's mit sich ziehen würde! Was kann man gegen so viel Unwissenheit tun! Der Schweizerische Gewerbeverband hat die Gegenoffensive rasch organisiert, auf der Bundesebene insbesondere mit der Motion des Regierungsrates Rolf Büttiker und auf der kantonalen Ebene mit Einladen der Arbeitgeber-Organisationen, welche sich um das gleiche Ziel bemühen. Der Ständerat und kürzlich die Wirtschafts- und Steuerkommission haben die Motion Büttiker gutgeheissen. Wir hoffen, dass der Nationalrat den Entscheid seiner Kommission befolgt. Der Bundesrat sollte also den Stier bei den Hörnern packen und diesen Beamtenklub in die Schranken weisen. Was aber passiert in den Kantonen? In der Tat, die Schweizerische Steuerkonferenz vereint Spitzenfunktionäre, die selber von den Regierungsräten abhängen, welche in der Konferenz der kantonalen Finanz-Direktorinnen und -Direktoren (FDK) versammelt sind. Wir betonen dass die SSK ein privater Verband ist und die FDK eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die SSK berät die FDK, ist ihr aber nicht unterstellt. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist ein Mitglied der SSK, überwacht diese aber auch nicht. Die SSK hat weder einen eidgenössischen, noch einen kantonalen Status, ist also ein echtes freies Elektron! In Freiburg - um ein kantonales Beispiel zu nennen - hat der Staatsrat kürzlich auf ein Mandat geantwortet, welches verlangte die SSK zurechtzuweisen! Leider scheint die Freiburger Regierung, wie auch andere kantonale Exekutiven, die Angelegenheit nicht ernst genommen zu haben. Ihre Antwort ist eine Kopie der Antwort des Bundesrats an den Parlamentarier Büttiker! Keine wesentliche kantonale Bewertung, sondern ein einfacher Verweis auf veraltete Überlegungen der Bundesregierung, das ist sehr mager, ja gar ungenügend! Die Politik hatte die unerwartete Gelegenheit, das Steuer wieder in die Hand zu nehmen und mit einer Organisation in technokratischem abdriftendem Zustand, Bedingungen für eine gute Zusammenarbeit zu fixieren. Eine Empfehlung einer privaten Organisation kann nicht stillschweigend zur kantonalen Vorschrift werden. Wir erwarten eine formelle Handlung der öffentlichen Behörden. Der Bundesrat hat sich nicht getraut, und der Freiburger Staatsrat hat sich wie andere Kantonale Regierungen ebenfalls nicht getraut, dies zu tun. Leider hat auch der Freiburger Grossrat nicht Gegensteuer gegeben und hat seine Bedenken nicht ausgesprochen. Es bleibt die Hoffnung, dass die Eidgenössischen Räte die SSK wieder richtig in die Hände nehmen. Der Freiburgische Arbeitgeberverband unterstützt den SGV in diesem lebenswichtigen Kampf für die KMU's.
Die Direcktion
Jean-Pierre Siggen, Direktor UPCF
Jean-Jacques Marti, STV. Direktor
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