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Eidgenössische Volksabstimmung vom 26. September 2010 über die Arbeitslosenversicherung

Stellungnahme des Freiburgischen Arbeitgeberverbandes

Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung vom 19. März 2010 : JA
 
Innerhalb der Arbeitgeberkammer Freiburg befürworten die Verantwortlichen der Freiburgischen KMU diese wichtige Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeitslo­senversicherung.

Die schweizerische Arbeitslosenversicherung bietet im internationalen Vergleich gute Leis­tungen. Die Arbeitslosenentschädigungen entsprechen in den meisten Fällen 70 bzw. 80 % des versicherbaren Lohns und dies über eine Dauer von 18 Monaten. Aber die Arbeits­losenversicherung versinkt in den Schulden. Die mittlere Arbeitslosenzahl übersteigt bei weitem die Schätzungen anlässlich der letzten Revision im Jahre 2003. Ein mittleres Defizit von etwa einer Milliarde Franken ist zu verzeichnen. Selbst bei steigender Konjunktur verschwinden diese Schulden nicht.

Der Mindestlohn ist der Tod der Sozialpartnerschaft!

Die Sozial­partnerschaft hat zum Ziel, für jeden Wirtschaftszweig die beste Lösung zu finden. Des­halb werden Sie sicher unseren heftigen Widerstand gegen die neuesten Vorschläge der Sozia­listen und Gewerkschaften verstehen, die fordern, dass ein Mindestlohn von beinahe 4'000 Franken in der schweizerischen Verfassung verankert wird!

Das wäre nicht nur wirt­schaftlich wenig sinnvoll, sondern würde auch das Ende der Sozialpartnerschaft bedeuten. Warum sollten wir weiterhin Treffen veranstalten und viel wertvolle Zeit investieren, um Arbeitsbedingun­gen zu finden, die für beide Teile akzeptabel und bekannterweise besser als das gesetzliche Minimum sind, wenn der Partnerschaft der Nährboden entzogen wird - durch die Festschrei­bung des Mindestlohns per Gesetz - wo gerade der Lohn das stärkste und meist­diskutierte Element der GAV darstellt?