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6 Wochen Ferien und dann arbeitslos?

Die Gewerkschaftsinitiative „6 Wochen Ferien für alle“, über die das Schweizer Volk am 11. März 2012 abstimmen wird, führt unweigerlich zu einer Erhöhung der Arbeitskosten für die KMU und dadurch auch zu einer Erhöhung der Arbeitslosenzahlen. Ein durchschnittliches Unternehmen in der Schweiz beschäftigt weniger als 10 Personen. Ganz offensichtlich geht TravailSuisse bei ihrer Argumentation von ganz anderen Referenzzahlen aus. In einem Kleinbetrieb, das heisst in 88,8 % aller Fälle, entsprechen 2 Wochen zusätzliche Ferien einem halben Monatslohn pro Mitarbeiter mehr.  Mehrkosten,  die der Arbeitgeber ohne sonstigen Ausgleich übernehmen muss. Im Gegensatz zu einem Grossunternehmen können Mitarbeiter in Kleinbetrieben nicht einfach ersetzt werden, und das Fehlen eines Mitarbeiters bedeutet neben höheren Kosten auch einen Rückgang der Produktivität. Es können nicht mehr so viele Kundenaufträge abgewickelt werden, was ebenfalls die Einnahmen sinken lässt. Diese negativen Auswirkungen auf die einzelnen Betriebe häufen sich zu einer negativen Gesamtsituation. Eine Schwächung der gesamten Schweizer Wirtschaft ist somit vorhersehbar. Unser Land kann sich angesichts der schlechten Wirtschaftslage im gesamten Europa eine solche Initiative einfach nicht leisten. Schon jetzt steigen die Arbeitslosenzahlen wieder an! Zusätzlich zu den fatalen Auswirkungen auf die KMU und ihre Beschäftigten bedeutet die Initiative auch weniger effektive Arbeitszeit ohne entsprechende Lohnanpassung. Um konkurrenzfähig zu bleiben, muss unser Land seine Produktivität steigern und nicht senken! Unser Nachbarland Frankreich zahlt heute einen sehr hohen Preis für die Einführung der 35-Stunden-Woche. Dort ist es niemals gelungen, die kürzeren Arbeitszeiten durch eine Erhöhung der Produktivität zu kompensieren. Im Gegenteil, es muss somit zuerst die Produktivität gesteigert werden, damit anschliessend den Arbeitnehmern Lohnerhöhungen über dem Inflationswert gewährt werden können, vorausgesetzt die jeweiligen Branchenergebnisse lassen dies zu. Im Laufe der letzten 10 Jahre sind die Reallöhne in der Schweiz um 6.8 % gestiegen! Die höhere Produktivität wurde also auch an die Arbeitnehmer weitergegeben, was übrigens laufend über das Instrument der Gesamtarbeitsverträge geregelt wird. Die „6 Wochen Ferien für alle“ Initiative schafft somit nur einen illusorischen Vorteil für die Arbeitnehmer, die letztendlich auch unter den negativen Auswirkungen leiden würden.

Die Direktion

Jean-Pierre Siggen, Direktor UPCF
Jean-Jacques Marti, Stellvertretender Direktor

 

N.B.: Lesen Sie auch das Kurzargumentarium des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes sgv gegen die Gewerkschaftsinitiative, das in unserer Rubrik : Informationen abgespeichert ist

Familienzulagen für Selbständige

Die Direktion für Gesundheit und Soziales gibt bis Mitte Januar 2012 die Revision des kantonalen Gesetzes über Familienzulagen in Vernehmlassung. In Zukunft sollen auch Selbständige ein Anrecht auf Familienzulagen haben. Es handelt sich dabei um die Umsetzung unserer neuen kantonalen Verfassung, die von dem Prinzip ausgeht „ein Kind, eine Zulage“.  Am 18. März dieses Jahres haben die Bundeskammern dieses Prinzip verabschiedet und das Bundesgesetz über Familienzulagen entsprechend geändert. Unser Kanton setzt somit durch die Erfüllung seines Verfassungsmandates  nur Bundesrecht um.

Rein theoretisch sollen Selbständige in Zukunft von denselben Vorteilen profitieren können wie Arbeitnehmer und Landwirte. Das Ganze hat nur einen kleinen Haken, nämlich dass Selbständige die Zulagen, die Sie erhalten sollen, aus eigener Tasche finanzieren müssen. Die neuen Familienzulagen sollen nämlich durch einen prozentualen Anteil von den AHV-Löhnen der Selbständigen – bei einer jährlichen Berechnungsobergrenze von 126.000.- Franken - finanziert werden.

Familienzulagen für Arbeitnehmer werden hingegen  ohne Lohnabzug allein vom Arbeitgeber finanziert,  bei den Landwirten übernimmt die Eidgenossenschaft die Finanzierung. Die Selbständigen werden somit landesweit die Einzigen sein, die ihre Familienzulagen komplett aus eigener Tasche finanzieren müssen. Wir halten diese Sachlage zumindest für sehr kurios. Erstens haben Selbständige aufgrund ihres  Lebens- und Berufskonzepts keinen Bedarf, dass Ihnen der Gesetzgeber vorschreibt, wie und wie viel sie sparen müssen, um ihre eigenen Kinder zu finanzieren – was für ein tolles Beispiel von Unternehmergeist und Innovationssinn – und zweitens werden die Selbständigen auch die einzige Personengruppe sein, die keine staatliche Unterstützung erhält! Deswegen fällt es uns schwer, die Begeisterung von einigen Selbständigen, insbesondere der Vertreter der freien Berufsgruppen, für diese neue Leistung nachzuvollziehen!  Das ganze sieht für uns schwer nach einem Eigentor aus !

Die Direktion

Jean-Pierre Siggen, Direktor UPCF
Jean-Jacques Marti, Stellvertretender Direktor