Die Direktion für Gesundheit und Soziales gibt bis Mitte Januar 2012 die Revision des kantonalen Gesetzes über Familienzulagen in Vernehmlassung. In Zukunft sollen auch Selbständige ein Anrecht auf Familienzulagen haben. Es handelt sich dabei um die Umsetzung unserer neuen kantonalen Verfassung, die von dem Prinzip ausgeht „ein Kind, eine Zulage“. Am 18. März dieses Jahres haben die Bundeskammern dieses Prinzip verabschiedet und das Bundesgesetz über Familienzulagen entsprechend geändert. Unser Kanton setzt somit durch die Erfüllung seines Verfassungsmandates nur Bundesrecht um.
Rein theoretisch sollen Selbständige in Zukunft von denselben Vorteilen profitieren können wie Arbeitnehmer und Landwirte. Das Ganze hat nur einen kleinen Haken, nämlich dass Selbständige die Zulagen, die Sie erhalten sollen, aus eigener Tasche finanzieren müssen. Die neuen Familienzulagen sollen nämlich durch einen prozentualen Anteil von den AHV-Löhnen der Selbständigen – bei einer jährlichen Berechnungsobergrenze von 126.000.- Franken - finanziert werden.
Familienzulagen für Arbeitnehmer werden hingegen ohne Lohnabzug allein vom Arbeitgeber finanziert, bei den Landwirten übernimmt die Eidgenossenschaft die Finanzierung. Die Selbständigen werden somit landesweit die Einzigen sein, die ihre Familienzulagen komplett aus eigener Tasche finanzieren müssen. Wir halten diese Sachlage zumindest für sehr kurios. Erstens haben Selbständige aufgrund ihres Lebens- und Berufskonzepts keinen Bedarf, dass Ihnen der Gesetzgeber vorschreibt, wie und wie viel sie sparen müssen, um ihre eigenen Kinder zu finanzieren – was für ein tolles Beispiel von Unternehmergeist und Innovationssinn – und zweitens werden die Selbständigen auch die einzige Personengruppe sein, die keine staatliche Unterstützung erhält! Deswegen fällt es uns schwer, die Begeisterung von einigen Selbständigen, insbesondere der Vertreter der freien Berufsgruppen, für diese neue Leistung nachzuvollziehen! Das ganze sieht für uns schwer nach einem Eigentor aus !
Die Direktion
Jean-Pierre Siggen, Direktor UPCF
Jean-Jacques Marti, Stellvertretender Direktor